Diese richten sich nach den Bedürfnissen jedes Einzelnen. Zum Beispiel: – Große Morgen- / Abendtoilette – An-, Aus- und Umkleiden
Behandlungspflege nach § 37 SGB V
Hierzu steht Ihnen unser geschultes Fachpersonal, nach Verordnung der Ärtze, zur Verfügung. Zum Beispiel: – Arzneimittelgabe und -überwachung – Wundversorgung
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Der Leistungsbetrag in Höhe von monatlich 125€ kann für qualitätsgesicherte Betreuung oder Unterstützung im Haushalt eingesetzt werden.
Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI
Je nach Höhe der Eingradierung halb- / vierteljährlich. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.