Pflegedienst Marion Kunz

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Unsere Leistungen

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

Diese richten sich nach den Bedürfnissen jedes Einzelnen.
Zum Beispiel:
– Große Morgen- / Abendtoilette
– An-, Aus- und Umkleiden

Behandlungspflege nach § 37 SGB V

Hierzu steht Ihnen unser geschultes Fachpersonal, nach Verordnung der Ärtze, zur Verfügung.
Zum Beispiel:
– Arzneimittelgabe und -überwachung
– Wundversorgung

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Der Leistungsbetrag in Höhe von monatlich 125€ kann für qualitätsgesicherte Betreuung oder Unterstützung im Haushalt eingesetzt werden.

Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI

Je nach Höhe der Eingradierung halb- / vierteljährlich.
Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.

Wir umsorgen Sie mit
Herz und Kompetenz

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